Das Auerhuhn ist der Wappenvogel des Bayerischen Waldes. Damit das auch so bleibt und sich die Auerhühner hier wohl fühlen gilt ab sofort striktes Wegegebot. Das heißt, als Wanderer und Besucher dürft ihr nicht von den offiziellen Wegen runter. Sollte man sowieso nicht, denn das stört die Tiere. Gerade jetzt beginnt für das Auerwild die Ruhephase bevor es im Frühjahr ans Eier legen und brüten geht. Die Tiere sind sehr schreckhaft und verbrauchen bei der Flucht viel Energie. Bitte lasst auch eure Hunde angeleint.
Auch nach dem Winter erleben die Vögel noch eine störungssensible Phase. Im Frühling werden die Küken großgezogen, die sich am Anfang noch nicht selbst wärmen können. Eine vor Wanderern flüchtende Henne unterzeichnet oftmals unfreiwillig das Todesurteil ihres Nachwuchses. Daher gilt die Einschränkung des Betretungsrechtes jährlich bis 14. Juli. Im Gelände wird an vielen Stellen auf die Regelungen hingewiesen. Außerdem überwachen Ranger die neuralgischen Punkte. Bei Verstößen werden Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet, womit ein Bußgeld droht.