Bei der Vergabe der Frühlings- und Juravolksfeste in Neumarkt hat ein Festwirt den Kürzeren gezogen und deshalb das Verwaltungsgericht Regensburg eingeschaltet. Das hat ihn jetzt aber abblitzen lassen. Wie die Stadt Neumarkt meldet, wurde eine Eilentscheidung in der Sache vom Gericht abgelehnt. Der von der Stadt ausgewählte Festwirt bleibt damit. Gegen die Entscheidung kann Beschwerde eingelegt werden.
Beschwerde über Neumarkt-Festvergabe abgewiesen