Der Bundesgerichthof hat eine erste Entscheidung in der Regensburger Korruptionsaffäre bestätigt. Das Urteil gegen den Immobilienunternehmer Ferdinand Schmack ist damit rechtskräftig. Er war letztes Jahr wegen Bestechung in einem minderschweren Fall zu einer Geldstrafe von 63.000 Euro verurteilt worden. Dabei ging es um eine Spende von 5000 Euro, die Schmack an den damaligen 3. Bürgermeister Wolbergs veranlasst hatte. Laut Gericht sollte die Spende den späteren Regensburger Oberbürgermeister bei einem Bauprojekt im Stadtosten beeinflussen.