Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat die Revision von Gustl Mollath gegen seinen Freispruch verworfen. Das Landgericht Regensburg hatte Mollath 2014 vom Vorwurf der Körperverletzung an seiner Exfrau freigesprochen. Mollath war aber mit der Urteils-Begründung unzufrieden und wertete es als Freispruch 2.Klasse. Deshalb legte der 59-Jährige Revision dagegen ein. Die wurde jetzt vom BGH abgeschmettert.
BGH verwirft Mollath-Revision