Bordelle dürfen nach einem Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) in Baden-Württemberg ab Montag wieder öffnen. Die seit Anfang November 2020 geltende Zwangsschließung sei mittlerweile unverhältnismäßig, teilte der VGH am Donnerstag mit. Damit war der Eilantrag einer Bordell-Betreiberin aus dem Regierungsbezirk Karlsruhe erfolgreich. Das Infektionsgeschehen habe sich entscheidend verbessert, argumentierte der 1. Senat. Ein undifferenziertes Totalverbot, das massiv in die Berufsfreiheit der Antragstellerin eingreife, sei nicht mehr verfassungskonform. Die Frau hatte einen rechtswidrigen Eingriff in ihre Grundrechte geltend gemacht.
Gericht: Bordelle dürfen ab Montag wieder öffnen