Zugangsregeln gelten auch für Personal mit Kundenkontakt
Im Landkreis Schwandorf wurden am Mittwoch und Donnerstag insgesamt 56 neue COVID-19-Infektionen ausgemacht. Hieraus ergibt sich laut RKI für heute eine Inzidenz von 69,4. Die Gesamtzahl der Coronafälle steigt somit auf 9.244. Am heutigen Freitag wurden bereits bis zur Mittagszeit weitere 23 Infektionen festgestellt. Das Infektionsgeschehen darf als diffus bezeichnet werden. In einer Senioreneinrichtung im nördlichen Landkreis haben sich zwei Bewohner und ein Mitarbeiter mit dem Coronavirus infiziert. Die Ergebnisse der Reihentestung stehen noch aus.
Krankenhausampel bleibt grün
Die Hospitalisierungsrate der letzten sieben Tage beträgt in Bayern aktuell 277, wodurch die Krankenhausampel im Freistaat weiter auf grün steht. Ein Wechsel auf gelb ergibt sich erst dann, wenn 1.200 Personen innerhalb einer Woche aufgrund einer COVID-19-Infektion ins Krankenhaus eingeliefert werden. Ein Farbwechsel zu rot mit den entsprechenden Maßnahmen tritt dann in Kraft, wenn landesweit 600 Personen aufgrund einer Coronainfektion intensivmedizinisch betreut werden müssen. Derzeit liegt dieser Wert in Bayern bei 260, was jedoch einem Anstieg von 7,4% gegenüber der Vorwoche gleichkommt.
Kontakterfassung entfällt in vielen Bereichen
Durch eine Änderung der 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung entfällt ab heute in vielen Bereichen die Pflicht zur Erfassung der Kundendaten. Von dieser Erleichterung profitieren neben der Gastronomie u.a. auch Kulturveranstaltungen. Demzufolge müssen Kunden und Besucher dort keine persönlichen Daten (z.B. per Luca-App) mehr hinterlegen. Hingegen bleibt die Erfassung der Kundendaten zum Zwecke der Nachverfolgung in Bereichen mit höherem Ansteckungspotenzial bestehen. Hierzu zählen insbesondere Veranstaltungen mit mehr als 1000 Besuchern, Clubs und Diskotheken.
Die Neuregelung sieht ab 15. Oktober ebenso vor, dass die Voraussetzungen für Besucher von Veranstaltungen nun auch für Anbieter, Veranstalter, Betreiber, das dort beschäftigte Personal sowie ehrenamtlich tätige verbindlich ist. Folglich müssen alle Personen vor Ort die jeweils geltenden Anforderungen (3G, 3G-Plus oder 2G) erfüllen. Das RKI weist auf seiner Internetseite mittels einer anschaulichen Informationsbroschüre darauf hin, dass jeder Veranstaltungsbesuch ein Infektionsrisiko birgt. Auch die erhöhten Zugangsanforderungen können keinesfalls einen umfassenden Infektionsschutz bieten.