„Schuldig im Sinne der Anklage und damit Gefängnis“, so lautete heute das Urteil hier am Regensburger Landgericht. Angeklagt wegen Mordes war eine 36-jährige Krankenschwester aus dem St. Josef Krankenhaus in Regensburg. Sie soll über Monate hinweg immer wieder ältere Patienten betäubt und beraubt haben. Eine 65-Jährige soll sogar gerade durch die medizinisch nicht notwendige Betäubung gestorben sein. Ausschlaggebend für das Urteil waren am Ende Indizien. Unter anderem hatte die Angeklagte an einem der Tattage den Begriff Midazolam gegoogelt. Da ist ein Arzneistoff, der schlaffördernd wirkt, aber auch extrem gefährlich werden kann.
Landgericht Regensburg: Urteil im Mordprozess gegen Krankenschwester vom St. Josef-Krankenhaus gefallen
Landgericht Regensburg, Albert Bruckner