Landkreis Regensburg: Bienenseuche im Landkreis Cham betrifft auch Bienenhalter hier

Weil im Nachbarlandkreis Cham eine Bienenseuche ausgebrochen ist, müssen auch Imker hier im Landkreis Regensburg obacht geben. Konkret Besitzer von Bienenvölkern in Altenthann, Brennberg und Bernhardswald sowie in den Ortsteilen und Dörfern außenrum. Wegen der amerikanischen Faulbrut bei Bienen in der Gemeinde Wald hat das Landratsamt Cham dort einen Sperrbezirk eingerichtet, der sich mit einem Radius von 4,5 Kilometern auch auf den Landkreis Regensburg erstreckt. Jetzt muss das Veterinäramt auch hier alle Bienenvölker untersuchen. Bienhalter sollen sich bitte melden.

Hier die original-Pressemitteilung vom Landkreis Regensburg:

Amerikanische Faulbrut bei Bienen im Landkreis Cham – Sperrbezirk betrifft auch Landkreis Regensburg

Regensburg. (RL) Im Landkreis Cham wurde bei einem Bienenbestand in der Gemeinde Wald die Amerikanische Faulbrut festgestellt. Das Landratsamt Cham hat daher einen Sperrbezirk mit einem Radius von 4,5 km um die Ortschaft Wald festgelegt. Ein Teil dieses Sperrbezirks erstreckt sich auch auf den Landkreis Regensburg, auch dort gelten daher die besonderen Regelungen des Sperrbezirks.

Folgende Gemeinden, Ortschaften und Ortsteile sind betroffen.

Gemeinde Altenthann, Ortsteile Bachmühl, Göppenbach, Gottesberg, Haid, Hörglhof, Pfaffenfang, Pömerlmühl, Röhren, Sägmühl, Steinklippen, Stubenthal, Willmannsberg

Gemeinde Bernhardswald, Ortsteile Hubertushöhe, Lehen, Lehenfelden, Stall, Ziegelstadel

Gemeinde Brennberg, Ortsteile Außenlehen, Engelsberg, Falkenlehen, Frankenberg, Hamberg,

Hauserhof, Hintergrub, Hochaigen, Kirnberg, Klosterberg, Pielhof, Schrottenloh, Wetzelsdorf

Welche Regelungen dort im Detail zu beachten sind, ist der vom Landratsamt Regensburg erlassenen Allgemeinverfügung zu entnehmen, die einschließlich der Lagekarten auf der Landkreis-Homepage unter

https://www.landkreis-regensburg.de/landratsamt/abteilungen-und-sachgebiete/?sachgebiet-s-25-veterinaerwesen-und-lebensmittelhygiene&orga=92739

eingestellt ist. So müssen etwa alle Bienenstände und Bienenvölker in den Sperrbezirken unverzüglich durch das Veterinäramt auf Amerikanische Faulbrut amtstierärztlich untersucht werden. Alle Bienenhalter im Sperrbezirk sind daher dazu verpflichtet, sich mit dem Landratsamt in Verbindung zu setzen und ihre Adresse und den Standort ihrer Bienenvölker anzugeben; Kontakt: E-Mail: veterinaeramt@landratsamt-regensburg.de, Tel.: 0941 4009-520. Bewegliche Bienenstände dürfen von ihrem Standort nicht entfernt werden. Aus den Bienenständen dürfen weder Völker, noch einzelne lebende oder tote Bienen, aber auch keine Waben, Wachs, Honig, Futtervorräte oder benutzte Gerätschaften entfernt werden. Es dürfen auch keine Bienenvölker oder Bienen von außen in den Sperrbezirk gebracht werden. Von Bienen nicht mehr besetzte Waben sind dicht verschlossen zu halten.

Die Anordnungen werden wieder aufgehoben, sobald das Veterinäramt festgestellt hat, dass die Bienenseuche erloschen ist.

Weitere Informationen zur Amerikanischen Faulbrut auch auf der Homepage des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) unter Tiergesundheit: Bienenkrankheiten (bayern.de).

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