In der Regensburger Innenstadt wird das Alkoholverbot im Freien vorerst nicht kontrolliert und ist damit praktisch ausgesetzt. Die Stadt hat damit auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts reagiert. Zwei Regensburger hatten einen Eilantrag gegen das Alkoholverbot an öffentlichen Plätzen gestellt. Das Gericht hat den beiden gestern Recht gegeben. Das Alkoholverbot darf nicht flächendeckend für die gesamte Altstadt ausgesprochen werden, sondern muss sich auf konkrete Plätze beziehen. Die Stadt hat eine neue Allgemeinverfügung angekündigt, bis die vorliegt, wird das Alkoholverbot nicht kontrolliert.
Alkoholverbot in Regensburg wird nicht mehr kontrolliert
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