Neue Allgemeinverfügung zu Alkoholverbot in Regensburg

Die Stadt Regensburg hat ihr Alkoholverbot nachgebessert: Das Verwaltungsgericht hatte das flächendeckende Verbot gekippt. Jetzt gibt es eine neue Allgemeinverfügung. Sie gilt ab sofort und listet zwölf Straßen und Plätze samt Nebenstraßen auf, wo man künftig unter freiem Himmel keinen Alkohol trinken darf. Die Stadt begründet das mit erhöhter Ansteckungsgefahr und den Vorfällen mit Randalierern Ende Mai.

Für folgende Bereiche gilt die neue Allgemeinverfügung:

·         Bismarckplatz

·         Neupfarrplatz

·         Domplatz (mit Domstraße und Krauterermarkt)

·         Haidplatz (mit Rote-Hahnen-Gasse)

·         Steinerne Brücke (mit Am Brückenbasar)

·         Stadtamhof

·         Thundorferstraße (mit Marc-Aurel-Ufer bis Donaulände)

·         Weinlände (mit Am Weinmarkt)

·         Keplerstraße

·         Goldene-Bären-Straße

·         Weiße-Lamm-Gasse

·         Fischmarkt

Der genaue räumliche Umgriff ergibt sich aus dem Lageplan zur örtlichen Bestimmung des Geltungsbereichs des Alkoholkonsumverbots und des Alkoholabgabeverbots (Stand 29.06.2021) unterhttps://www.regensburg.de/aktuelles/coronavirus/corona-regelungen und https://www.regensburg.de/aktuelles/coronavirus

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