Der Beschluss sei sofort wirksam, sagte ein Gerichtssprecher. Gegen die Entscheidung kann das zuständige Landratsamt Schweinfurt allerdings innerhalb von zwei Wochen Beschwerde einlegen. Dann ginge der Fall zur nächsten Instanz, dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof.
Die Betreiber hatten sich gegen die Auflagen des Landratsamts – das sich auf die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung berief – gewehrt, die eine Maskenpflicht für die Altersgruppe vorsahen.