Der Verurteilte hatte im Oktober 2020 seine Ehefrau mit mehreren Messerstichen getötet, weil sie mehrere Anrufe einer ihm unbekannten Nummer auf dem Handy hatte. Bei dem Anrufer handelte es sich den Ermittlungen nach jedoch nicht um einen Nebenbuhler, sondern um den Bruder der Frau, der eine neue Telefonnummer hatte.
Die Kammer sah das Mordmerkmal der niederen Beweggründe als gegeben an. Sie wertete die Tat als eine Machtdemonstration des Angeklagten, dessen Einfluss innerhalb Familie nachgelassen hatte – insbesondere, nachdem er zwischenzeitlich mehrere Monate im Ausland inhaftiert gewesen war. Eine verminderte Schuldfähigkeit erkannte das Gericht dem Sprecher zufolge nicht. Der Mann sei, so die Richter, planvoll vorgegangen und habe sich auch nach der Tat noch im Recht gesehen.