Jeder dritte Domspatz Opfer von Missbrauch

Statement des Opferanwalts Ulrich Weber:
 
Nach achtmonatiger Untersuchungszeit ist es nun möglich, konkrete erste Ergebnisse zu den Missbrauchs- und Misshandlungsfällen bei den Regensburger Domspatzen herauszugeben. Besonderswichtig ist mir bei dieser Zwischenbilanz auch, dass die Opfer über den Weg der Öffentlichkeit zumStand meiner Arbeit informiert werden.
Die Ausgangssituation: Zum Zeitpunkt meines Einstiegs hatte das Bistum die Zahl von 72 anerkannten Opfern körperlicher Gewalt eingeräumt und konkret zwei wegen sexuellen Missbrauchs verurteilte Beschuldigte, die in Zusammenhang mit den Domspatzen standen, namentlich genannt. Für mich waren zunächst vor allem intensive Opfer-, Verantwortungsträger- und Drittgespräche wichtig, um einen eigenen Eindruck vom Umfang der Taten zu bekommen.
 
Bisher führte ich 141 persönliche Gespräche, davon 70 mit Opfern. Der Rest der Gespräche wurde mit Verantwortlichen, Mediatoren, Psychologen und auch Opfern anderer Einrichtungen über deren Erfahrungen geführt. Parallel lief das Aktenstudium, wobei ich betone, dass ich gegenwärtig keinen Zweifel daran habe, dass mir von Seiten des Bistums alle vorhandenen Unterlagen zur Verfügung gestellt werden. Da meine Aktenrecherche vor allem aus Perspektive der Gespräche mit Opfern geleitet wird, wäre eine Verweigerung von Akten durch die Verantwortlichen aufgefallen. Ob sich dieseEinschätzung zur Aktentransparenz durch den kompletten Prozess der Untersuchung trägt, muss sich noch herausstellen.
 
Konkrete Zahlen/Grundsätzliches:
Von 1945 bis 2014 besuchten ca. 3.300 Schüler das Internat in Etterzhausen/Pielenhofen. Von 1945 bis 1992 waren es rund 2.450 Schüler. Der überwiegende Teil der Schüler, etwa 2.100, besuchten die Schule zur Direktoratszeit von Johann Meier (1953-1992).
 
Gemeldete/untersuchte Opfer/Taten im Rahmen der bisherigen Untersuchung:
Mir liegen 231 Meldungen über körperliche Gewalt vor. Hiervon beziehen sich 216 Meldungen ausschließlich auf die Vorschule Etterzhausen/Pielenhofen in der Kernzeit bis 1992, zehn Meldungen ausschließlich auf die Einrichtung in Regensburg in
der Kernzeit bis Ende der 80er Jahre und 5 Meldungen auf beide Institute. 24 der hierfür Beschuldigten waren in Etterzhausen/Pielenhofen eingesetzt, wobei sich die überwiegende Zahl der Beschuldigungen gegen fünf Personen richten. 18 Beschuldigte waren in Regensburg eingesetzt, wobei sich die überwiegende Zahl der Beschuldigungen gegen vier Personen richtet. Für den Zeitraum nach 1992 liegen nur noch vereinzelte Meldungen vor,
denen derzeit intensiver nachgegangen wird.
Aus dem Zeitraum bis Anfang 1992 (Ruhestand Johann Meier) liegen für Etterzhausen/Pielenhofen 12 Opfermeldungen hinsichtlich sexuellen Missbrauchs und 4 Beschuldigte vor. Bei 7 dieser Opfer besteht eine sehr hohe Plausibilität der Vorwürfe, die anderen Opferfälle bedürfen derzeit noch weiterer Ermittlungen. Die Täterschaft bei wenigstens zwei der Beschuldigten ist hochplausibel. Die überwiegenden Vorwürfe beziehen sich auf eine der Personen.
 
Die gemeldeten Fälle sexuellen Missbrauchs in Regensburg konzentrieren sich überwiegend auf die Zeitspanne bis Mitte/Ende der 70er Jahre. 50 Opfer sprechen hierbei von 10 Beschuldigten. Aus den 90er und den Nullerjahren liegen mir derzeit weitere 3 Opfermeldungen und 3 Beschuldigtennamen vor. 2 Einzelmeldungen nach dieser Zeit bedürfen noch weiterer Untersuchungen. Bei den Meldungen über 36 Opfer zeigt sich eine sehr hohe Plausibilität. Bei vier Beschuldigten ist die Plausibilität der Täterschaft sehr hoch, bei drei Beschuldigten liegt eine mittlere Plausibilität vor.
Insgesamt konzentrieren sich die Fälle auf drei Beschuldigte.
Die Plausibilitätseinschätzung setzt sich zum einen aus direkten Opferaussagen, aus dazu passenden Aussagen Dritter und entsprechendem Aktenmaterial zusammen.
Die Bandbreite der sexuellen Übergriffe reicht nach Aussage der Opfer von Streicheln bis hin zur Vergewaltigung. Die Misshandlungsfälle beziehen sich unter anderem auf Prügelattacken bis zum „blutig Schlagen“, Schlagen mit Stock oder diversen Gegenständen wie Siegelring oder Schlüsselbund, Flüssigkeitsentzug und Zurschaustellung von Bettnässern, Zwang zur Essensaufnahme oder Verweigerung von Nahrung.
Selbst wenn man den Einsatz von Körperstrafen im zeitlichen Kontext der damals herrschenden, legalen Erziehungsmethoden sieht – Körperstrafe als Vergeltung für oder Verhinderung von Ungehorsam –zeigt sich eine grobe Unverhältnismäßigkeit, da „Ungehorsam“ in den untersuchten Fällen gar nicht bis kaum vorhanden war. Meiner Einschätzung nach lag demnach auch zum damaligen Zeitpunkt jeweils keine „entschuldigte“ Körperstrafe vor. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass in einem Teil der Fälle die Körperstrafen außerdem zu konkreten sexuell missbrauchenden Handlungen führten.
Wie stellt sich nun der Umgang der Verantwortlichen mit den Vorkommnissen bis 2010 dar? Die bisherige Recherche zeigt augenfällige Reaktionen,die eine erste Einschätzung erlauben.
 
  • Während der Direktoratszeit Meier, konkret 1966, erfolgte nach einer erheblichen Verletzung eines Schülers in Etterzhausen/Pielenhofen eine Anzeige durch die Mutter. Konsequenzen, z. B. aus einer polizeilichen Ermittlung, sind nicht dokumentiert. Opfergespräche legen nahe, dass hierfür explizit abgestellte, befragte Schüler gedrängt wurden, über einen Treppensturz zu berichten.
  • 1975 signalisierte der Stiftungsvorstand Regensburg Direktor Johann Meier, dass Prügel und übermäßige Gewalt gegen die Schüler nicht mehr gebilligt würden. Meier sah den Umgang mit den Schülern allerdings als angemessenen Erziehungsstil und forderte, Regensburg möge sich an Etterzhausen orientieren und nicht umgekehrt.
  • 1977 wurde ein Mitarbeiter in Regensburg fristlos entlassen, weil er nach Zeugenaussagen Schülern „in den Schritt gefasst“ habe.
  • In einem Dossier von 1987 wurde Direktor Meier vom Gesamtstiftungsvorstand mit erheblichen Vorwürfen konfrontiert, die allerdings von ihm bestritten wurden. Personelle Konsequenzen blieben aus.
  • Ende der 90er Jahre trennte man sich von einem Präfekt in Regensburg, der dort als nicht geeignet im Umgang mit Schutzbefohlenen angesehen wurde. Entgegen des internen Rats aus Regensburg wurde dieser in Pielenhofen als Präfekt wieder eingestellt. Gemeldete Beschuldigungen von Opfern gibtes gegen ihn allerdings nicht.
  • Ein aus 2006 datierter Brief zu einem konkreten Fall von sexueller Gewalt wurde vier Jahre lang von einem Verantwortlichen zurückgehalten und erst weitergeleitet, als 2010 die Vorfälle am Canisius-Kolleg in Berlin öffentlich wurden.
Diese Beispiele zeigen: Die Vorgänge waren sowohl intern bekannt als auch kritisiert, führten aber praktisch nicht zu personellen Konsequenzen oder gar strukturellen Umbauten. Hier stellt sich ganz klar die Frage nach Strukturen und deren Mängel. Diese zu beurteilen und Handlungsempfehlungen zu geben, wird allerdings erst zum Ende der Untersuchung möglich sein.
 
Erste Schlussfolgerungen und nächste Schritte:
Aus den Opfergesprächen zeichnet sich bisher ab, dass rund 30 Prozent der Schüler inEtterzhausen/Pielenhofen in der Kernzeit bis 1992 von körperlicher Gewalt betroffen waren. Dies stützt sich auf eine weitgehend übereinstimmende Einschätzung der Opfer selbst, wie sie die Gesamtsituation erlebt haben.
Bezüglich der Opfer von sexuellem Missbrauch ist eine so konkrete Einschätzung bisher nicht möglich, weil über das Erfahrene untereinander größtenteils nicht kommuniziert wurde.
Gegenstand meiner Untersuchung sind Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung und Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit. Darunter kann auch sogenannte psychische Gewalt fallen.
Allgemein muss ich aus den Gesprächen entnehmen, dass mindestens bis 1992 ein „System der Angst“in Etterzhausen aufrechterhalten wurde. Eine konkrete Zahl strafrechtlich relevanter Taten zu identifizieren, gestaltet sich hier allerdings schwierig. Hierfür muss nicht nur der psychische Druck vorliegen, sondern auch psychische Folgen. Von diesem „System der Angst“ können theoretisch alle rund 2.100 Schüler der Kernzeit Meier betroffen sein. Dies hängt jedoch von der eigenen Empfindung der Betroffenen ab.
Die Thematik wird aber zumindest in die Beurteilung von strukturellen Defiziten einfließen. Abzuwarten bleibt, ob weitere, neue Opferkontakte im Rahmen des Recherchezeitraumes die bisherigen Einschätzungen untermauern.
Der nächste Schritt ist die Konstituierung des beratenden Kuratoriums. Es setzt sich zusammen aus sechs Opfervertretern, zwei Mediatoren, vier Mitgliedern des Stiftungsvorstandes der Domspatzen, dem Generalvikar und Bischof Rudolf Voderholzer.
 
gez. Ulrich Weber
Rechtsanwalt