Es war eine Routinekontrolle: Auf einem Hof in Roding im Landkreis Cham haben ]Experten Hinweise auf einen Ausbruch der Geflügelpest gefunden. Knapp 13.000 Tiere müssen notgeschlachtet werden. Ob es wirklich ein Geflügelpest-Erreger war, soll heute geklärt werden. Am Chamer Landratsamt ist ein Bürgertelefon eingerichtet worden: Bei gesundheitlichen Fragen zur Vogelgrippe erreichen Sie das Infotelefon unter der Nummer: 09971 – 78 450 zu den üblichen Bürozeiten.
Der Erreger ist für Menschen nicht gefährlich – trotzdem sollte man auf Nummer sicher gehen und Geflügelfleisch beim Braten jetzt gut durcherhitzen – ab 70 Grad ist der hitzeempfindliche Erreger unschädlich gemacht. Das Gleiche gilt für Eier – roh sollte man sie besser nicht essen – also kein Tiramisu oder Eischnee für Plätzchen-Glasur. Und gekochte Eier bitte richtig hart werden lassen.
Roding (dpa/lby) – Die Keulung von 12.900 Legehennen, Enten, Gänsen und Puten auf einem Geflügelbetrieb in Roding (Landkreis Cham) soll auch an diesem Montag weitergehen. Bis auf die Fachleute, die Schutzanzüge tragen, durfte zunächst niemand den Hof betreten. Die Feuerwehr hat den Hof in rund 50 Metern Umkreis abgesperrt. Auf ein weiter reichendes Sperrgebiet wurde aber zunächst verzichtet.
Der Verdacht auf Geflügelpest – oder Vogelgrippe – hatte sich bei einer Routinekontrolle ergeben. Ein Sprecher des Chamer Landratsamts sagte am Sonntagabend, dass der Erreger H5N2 gefunden worden sei. Es sei aber noch nicht klar, ob dieser in einer für Tiere niedrig- oder hochpathogenen Variante vorliege. Nur, wenn es sich um eine hochpathogene Variante handele, habe sich der Verdacht auf Geflügelpest oder Vogelgrippe bestätigt – dann werde ein Sperrbezirk ausgewiesen. Die Pathogenität soll in den nächsten Tagen feststehen. Zunächst bleibe nur der betroffene Hof abgeriegelt. Es handelt sich demnach nicht um den auch für Menschen gefährlichen Virus H5N1. Der festgestellte Erreger H5N2 spiele „keine wesentliche Rolle“ für den Menschen, sagte der Sprecher. Tiere oder tierische Produkte dürfen den Hof nicht verlassen, da der Erreger dem Landratsamt zufolge leicht auf Tiere übertragbar ist. Das Landratsamt bittet alle, den Bereich des Betriebs zu meiden.
Bei der Vogelgrippe handelt es sich um eine anzeige-pflichtige Tierseuche, Erregerfunde müssen Behörden also gemeldet werden. Laut Geflügelpestverordnung muss der gesamte Bestand eines Betriebs schon bei einem Verdacht auf die Virusinfektion gekeult werden.