Auch in diesem Jahr hat der Bauhof der Stadt Neumarkt rechtzeitig die Weichen für den kommenden Winter gestellt. Für den anfallenden Winterdienst steht alles bereit. Die Stadt hat dafür wie jedes Jahr rechtzeitig 2.000 Tonnen Salz eingelagert und zur Beschaffung die Zeiten genutzt, in denen der Streusalzpreis günstiger war. Auch die Fahrzeuge wurden soweit vorbereitet und stehen für die Einsätze zur Verfügung. Nicht zuletzt sind auch die Mitarbeiter gerüstet, um ihre Aufgaben zu übernehmen, sobald dies von der Witterung her erforderlich wird. 18 Fahrzeuge und 100 Mitarbeiter sind bei der Stadt Neumarkt im Zweischichtbetrieb im Winterdienst im Einsatz. Denn es werden nicht nur Räumfahrzeuge eingesetzt, es gibt auch zahlreiche Handtrupps und Handbereitschaften, die an neuralgischen Punkten wie etwa Fußgängerüberwegen, Bushaltestellen, vor Kindergärten und Schulen räumen. Die Durchschnittskosten der Stadt für den Winterdienst liegen bei rund 750.000 Euro, wobei es aber auch schon wesentlich teurere Winterdienste gegeben hat. Der Jahrhundertwinter 2010/2011 gilt als der teuerste in den Aufzeichnungen der Stadtverwaltung: Er verursachte damals rund 1,3 Mio. Euro an Kosten. Auch die Zahl der Arbeitsstunden, die von den Mitarbeitern im Winterdienst abgeleistet werden ist enorm. Rund 12.500 Einsatzstunden sind es durchschnittlich pro Winter für den Einsatz. Beim Salzverbrauch liegt der Durchschnitt bei 1.350 Tonnen in Neumarkt, wobei der Verbrauch in den letzten Jahren auch dadurch reduziert werden konnte, weil die Stadt seit Jahren modernste Geräte einsetzt. Diese sorgen dafür, dass das Salz dosiert und sehr gezielt verwendet wird. Insgesamt betreut die Stadt mit ihren Fahrzeugen und dem Personal ein Straßen und Wegenetz von 350 Kilometern.
Auch heuer appelliert die Stadt wieder an alle Bürgerinnen und Bürger, sich rechtzeitig auf den Winter und die winterlichen Verhältnisse einzurichten. Dabei muss man auch davon ausgehen, dass die Stadt nicht alle Straßen räumen und streuen kann. Der Winterdienst läuft anhand einer klar festgelegten Liste ab, bei der die Hauptverkehrsstraßen und die Sammelstraßen an oberster Stelle stehen und die neuralgischen und verkehrswichtigen Punkte mit enthalten sind. An die Autobesitzer geht der Appell, ihre Fahrzeuge so in den Straßen abzustellen, dass die Räumfahrzeuge die Straße passieren können und nicht behindert werden. Darüber hinaus werden alle Grundstücksbesitzer daran erinnert, dass sie ihrer Räum- und Streupflicht ebenfalls nachkommen müssen. Dabei sind die Gehbahnen an Werktagen ab 7 Uhr und an Sonn- und Feiertagen ab 8 Uhr von Schnee zu räumen. Bei Schnee-, Reif- oder Eisglätte muss dabei mit geeigneten, abstumpfenden Stoffen wie etwa Sand oder Splitt gestreut werden oder es soll das Eis beseitigt werden. Diese Sicherungsmaßnahmen sind bis 20 Uhr so oft zu wiederholen, wie es zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz erforderlich ist. Dies regelt die Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung der Stadt.