Sie sind gesetzlich vorgeschrieben: Die „Gewässer-Randstreifen“. Egal ob an Donau, Naab oder Regen – das Wasserwirtschaftsamt Regensburg will durch diese Streifen sicherstellen, dass bei Starkregen keine Nitrate von den Feldern ins Wasser kommen. Grundbesitzer in Flussnähe dürfen daher die letzten fünf Meter hin zum Wasser nicht landwirtschaftlich nutzen, also zum Beispiel düngen. Das wird bis Ende Januar in den Gemeinden Zeitlarn, Wenzenbach und Tegernheim auch kontrolliert.
Gewässerrandstreifen im Landkreis Regensburg werden kontrolliert
charivari, pö