Unfall-Fahrer von der Steinernen Brücke bleibt frei

Der Mann, der letztes Jahr mit einem VW-Bus die Brüstung der Steinernen Brücke durchbrochen hat, muss vorerst nicht in die geschlossene Psychiatrie. Das Land-gericht Regensburg hat gestern zwar angeordnet, dass der psychisch kranke 68-Jährige dauerhaft untergebracht wird. Gleichzeitig wurde diese Anordnung zur Bewährung ausgesetzt. Der Mann bleibt also frei, wird aber für fünf Jahre unter Führungsaufsicht gestellt und muss eine ambulante Therapie machen. Sein Führerschein bleibt eingezogen.

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