Diese Corona-Regeln gelten ab Montag

Nach teils monatelanger Zwangspause heißt es zumindest in 13 Regionen mit niedrigen Corona-Zahlen an diesem Montag: Biergärten auf, Kinos auf, Theater auf – wenn auch unter Auflagen. Zudem dürfen in weiten Teilen Bayerns die Grundschulen wieder für alle aufsperren. Ein Überblick, welche Regeln ab Montag gelten:

BIERGÄRTEN: In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz unter 100 darf nun die Außengastronomie wieder öffnen, allen voran die Biergärten. Eine der Einschränkungen aber: Um 22.00 Uhr muss Schluss sein. Stabile Corona-Zahlen heißt nach Worten von Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU), dass es etwa für einen Wochen-Zeitraum keine großen Ausschläge bei der Sieben-Tage-Inzidenz geben dürfe und die Tendenz eher fallend sein müsse. Fünf Tage in Folge soll die Inzidenz unter 100 liegen, danach braucht es zwei Tage zur Umsetzung, am achten Tag dürfe dann geöffnet werden, stellte sein Ministerium am Samstag klar und erteilte Genehmigungen für 13 Kreise und kreisfreie Städte.

Bei Werten zwischen 50 und 100 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner in einer Woche müssen Gäste vorher ein Termin buchen. Zudem gilt dann, wenn Personen aus mehreren Hausständen zusammen an einem Tisch sitzen, eine Corona-Testpflicht: Es muss dann ein maximal 24 Stunden alter negativer Schnelltest oder ein maximal 48 Stunden alter PCR-Test vorgelegt werden. Bei Inzidenzwerten unter 50 entfallen diese Auflagen. Biergärten, Straßencafés und Kinos werden am Montag in folgenden Regionen öffnen: Landkreise Landsberg am Lech, Garmisch-Partenkirchen, Starnberg, Tirschenreuth, Neustadt an der Waldnaab, Amberg-Sulzbach, Kitzingen, Würzburg und Lindau sowie die kreisfreien Städte Passau, Bamberg, Schwabach und Erlangen.

THEATER UND KINOS: Unter denselben Bedingungen und Voraussetzungen dürfen ab Montag auch Theater, Konzert- und Opernhäuser sowie Kinos öffnen – wenn die Corona-Zahlen in der jeweiligen Region stabil sind.

SPORT: In Regionen mit stabilen Corona-Zahlen unter 100 ist ab Montag auch kontaktfreier Sport in Gebäuden sowie Kontaktsport unter freiem Himmel wieder erlaubt – ebenfalls verbunden mit einer Testpflicht für alle Teilnehmer, die bei einer Inzidenz unter 50 wieder entfällt.

SCHULEN: An den weiterführenden Schulen bleibt es bis zu den Pfingstferien beim bisherigen strikteren Grenzwert 100 für Distanzunterricht. Grundschulen aber dürfen ab Montag bis zu einer Sieben-Tage-Inzidenz von 165 Wechselunterricht in allen Klassen anbieten. Entscheidend ist nicht mehr die Inzidenz vom Freitag der Vorwoche. Erst wenn an fünf aufeinanderfolgenden Tagen der jeweilige Schwellenwert unterschritten ist, gelten ab dem übernächsten Tag die entsprechenden Maßnahmen. Wird also in einem Kreis ein Schwellenwert erstmals am Dienstag überschritten, kann erst am Samstag entschieden werden, wie am Montag der Folgewoche(übernächster Tag) der Unterricht organisiert wird.

Gleiches gilt für die 5. und 6. Klassen an Förderschulen. Ausnahmen gelten weiterhin unter anderem für Abschlussklassen und Viertklässler, die auch bei höheren Zahlen Wechselunterricht haben.

KÖRPERNAHE DIENSTLEISTUNGEN: In Regionen mit Sieben-Tage-Inzidenzen unter 100 können ab Montag alle bisher noch geschlossenen körpernahen Dienstleistungen wieder starten – unter den gleichen Bedingungen, wie sie für Friseure und Fußpfleger gelten (etwa FFP2-Maskenpflicht).

HUNDESCHULEN: In Regionen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz unter 165 können ab Montag auch Hundeschulen wieder öffnen.

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