So wirkt sich Corona auf das Leben in der JVA Regensburg aus

Wir haben mit Thomas Luthermoser, Regierungsamtsrat der Justizvollzugsanstalt Regensburg, gesprochen, welchen Einfluss die Corona-Pandemie in einem Gefängnis hat.

1.  Ist die JVA ein gefühlt geschützter Bereich, den nur die Mitarbeiter gefährden können, wenn sie rein und raus gehen?

Die Inhaftierten der Justizvollzugsanstalt Regensburg müssen sich an die allgemeingeltenden Corona-Schutzmaßnahmen halten, außerhalb ihrer Hafträume FFP2-Masken tragen und die erforderlichen Abstände einhalten. Gruppenangebote sind sowohl teilnehmerreduziert als auch an die 2G-Regelung geknüpft. Neuzugänge werden seit Frühjahr 2020 in den ersten 14 Tagen ihres Aufenthalts strikt vom Normalvollzug getrennt und befinden sich in einem engen Testkonzept. Auch für die anderen Inhaftierten besteht ein ständiges Testangebot. Da die Besuche der Inhaftierten pandemiebedingt zeitlich reduziert und räumlich ausschließlich unter Verwendung einer Trennvorrichtung stattfinden können, werden diese Einschränkungen insbesondere dadurch kompensiert, dass vermehrte Telefonate mit Angehörigen stattfinden können, im Regelfall pro Monat 4 Telefonate zu je 15 Minuten. Davon wird reger Gebrauch gemacht.
Neben einem engmaschigen Testkonzept werden die Inhaftierten aktiv auf die Möglichkeit einer Erst-, Zweit- oder Auffrischungsimpfung in der Anstalt hingewiesen. Dies erfolgt über persönliche, insbesondere ärztliche Ansprachen, Aushängen und der Gefangenenmitverantwortung. Bei den Inhaftierten beträgt die Impfquote derzeit 57%. Hierbei muss festgestellt werden, dass aufgrund der hohen Fluktuation (durchschnittliche Verweildauer der Inhaftierten in der JVA Regensburg: 60 Tagen bei männlichen und 53 Tage bei weiblichen Inhaftierten) und der sehr unterschiedlichen Impfbereitschaft in der Allgemeinbevölkerung als Indikator die Impfquote hier ständigen Schwankungen unterworfen ist.

Für alle Bediensteten der Justizvollzugsanstalt Regensburg besteht außerhalb von einzeln besetzten Büros in den Gebäuden und auf dem Anstaltsgelände die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske. Neben der Impfschutzkampagne für Gefangene wurden auch alle Bediensteten auf die Möglichkeit von Corona-Impfschutzmaßnahmen in der Anstalt hingewiesen. Bei den Bediensteten beträgt die Impfquote derzeit 89,58 %. Diensthabende Bedienstete ohne Nachweis über eine Corona-Impfung oder Genesenenstatus haben täglich einen Nachweis über einen negativen Corona-Test vorzulegen. Jedem Inhaftierten und Bediensteten stehen überdies Antigen-Selbsttests zur Verfügung.

Im Übrigen werden alle Anstrengungen unternommen, den Vollzug so normal wie möglich unter den allgemein erschwerten Bedingungen zu gestalten.

2. Sind die Häftlinge alle geimpft? Oder ist auch da mittlerweile eine Spaltung spürbar?

Eine Spaltung zwischen geimpften und nicht geimpften Inhaftierten ist nicht erkennbar.

3. Haben geboosterte Häftlinge mehr Freiheiten?

Im Verhältnis zu vollschutzgeimpften Inhaftierten stehen „geboosterten“ Inhaftierten innerhalb der JVA keine weitreichenderen vollzuglichen Maßnahmen offen.

4. Gab es schon Corona-Fälle in der JVA Regensburg?

Seit dem Ausbruchsgeschehen von Corona wurden bei der Justizvollzugsanstalt Regensburg bis heute bei insgesamt 4 Inhaftierten eine Corona-Infizierung festgestellt. Hierbei traten weder schwere noch gesundheitlich erhebliche Krankheitssymptome bei den Inhaftierten auf.

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