Was passiert mit Fahrrädern, die wochenlang rumstehen und offenbar niemand mehr vermisst oder abholt? In Neumarkt kommen sie traditionell nach 6 Monaten unter den Hammer. Einmal im Jahr werden die Räder digital versteigert, diese Methode hat sich inzwischen gut bewährt. Ab heute finden Sie eine detaillierte Vorschau der zu versteigernden Fahrräder unter www.fundus.eu oder unter www.sonderauktionen.net. Die eigentliche Auktion startet dann am 1.Dezember.
Für die eigentliche Versteigerung muss man sich anmelden. Die Registrierung und die Abgabe von Geboten auf dem Portal www.sonderauktionen.net ist für Bieter kostenlos. Die Bieter zahlen nur den Ersteigerungswert und ggf. Versandkosten. Die Auktion erfolgt im Prinzip einer Rückwärtsauktion. Das heißt, die Stadt legt für jeden angebotenen Artikel einen Startpreis, einen Mindestverkaufspreis und die Laufzeit der Auktion fest. Über die Laufzeit der Auktion verteilt fällt der Kaufpreis des Artikels in regelmäßigen Abständen vom Startpreis bis zum Mindestverkaufspreis. Der jeweils aktuelle Verkaufspreis eines Artikels wird dem Bieter angezeigt. Möchte ein Bieter diesen Artikel zu dem genannten Kaufpreis erwerben, greift er einfach in dem Moment zu. Eine andere Möglichkeit ist es, als Bieter ein Gebot abzugeben und seinen Wunschpreis im Vorhinein festzusetzen. Sollte kein anderer vorher zuschlagen oder das abgegebene Gebot überboten werden, erhält dieser Bieter den Zuschlag, wenn der fallende Kaufpreis sein Wunschpreisgebot erreicht.
Die Stadt setzt im Bereich Fundsachen schon seit längerem auf die Digitalisierung. Schon seit einigen Jahren gibt es das Online-Fundbüro der Stadt, das man unter www.neumarkt.de/rathaus-buergerservice/online-fundbuero/ erreicht. Dort können Bürger über das Internet prüfen, ob der von ihnen verlorene Gegenstand bei der Stadt abgegeben wurde. Fundgegenstände, die nicht abgeholt werden und die auch der Finder nach sechs Monaten nicht in Besitz nehmen will, versteigert die Stadt dann. Fundsachen werden grundsätzlich an den Verlierer ausgehändigt, wenn dieser sich meldet und den Besitz nachweisen kann. Dafür hat er sechs Monate Zeit. Geschieht dies nicht, dann kann der Finder Eigentümer der Fundsache werden, wenn er dies schon bei der Anzeige des Fundes entsprechend mit angegeben hat. Verzichtet der Finder auf den Fund, geht dieser Gegenstand ins Eigentum der Stadt über und die Stadt versteigert ihn. Die Onlineversteigerung wird einmal im Jahr durchgeführt.