Verwaltungsgerichtshof weist Klage der Stadt Nabburg ab

Beim Kampf um eine Tunnel-Lösung für den Bahnübergang hat die Stadt Nabburg eine juristische Niederlage erlitten. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat eine Klage der Stadt abgewiesen. Sie war gegen den Planfeststellungsbeschluss gerichtet, der einen ebenerdigen Umbau des Bahnübergangs vorsieht. Die schriftliche Begründung des Urteils kommt in den nächsten Wochen. Dann kann die Stadt innerhalb eines Monats Beschwerde bei der nächsthöheren Instanz einlegen. Das wäre dann das Bundesverwaltungsgericht.

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